Der Bundestag hat heute am Donnerstag, den 14. Juni 2018, im Zuge der Beratungen für die Einführung von Musterfeststellungsklagen, auch für eine Entschließung zu Abmahnungen abgestimmt.
„Dieser Schritt war wirklich wichtig, Abmahnungen sind für Unternehmen oft ein teures Ärgernis, für selbständige und Privatpersonen können die Forderungen sogar existenzbedrohend sein, daher begrüßen wir das heutige Mehrheitsvotum des Deutschen Bundestags.“, sagt Alexander Rabe, Geschäftsführer von eco- Verband der Internetwirtschaft e.V.
Insbesondere im digitalen Raum besteht häufig das Problem, dass Abmahnungen oft schnell ausgesprochen und dann auch kostenintensiv für den Betroffenen sind. Kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen werden durch prohibitiv hohe Abmahnkosten so gehemmt sich in der digitalen Welt frei zu entfalten. Dieser Effekt zeigt sich zuletzt erneut, seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Dagegen sind die Koalitionsfraktionen nun aktiv geworden und fordern die Bundesregierung dazu auf, ein Gesetz zum Schutz vor Abmahnmissbrauch vorzulegen.
„Der Antrag unterstreicht einmal mehr, dass die zum Teil komplexen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung, vor allem von kleinen – und mittelständischen Unternehmen nur schwer rechtskonform umgesetzt werden können. Die Aufsichtsbehörden wären hier gefragt gewesen, Unterstützung und Orientierung zu bieten und praktikable Vorschläge zu machen. Unternehmen und Webseitenbetreiber wissen oft nicht, ob sie rechtskonform handeln und die Angst vor Abmahnungen mit hohen Bußgeldern ist weiterhin leider immens.“, so Rabe.
Deutsche Aufsichtsbehörden müssen jetzt nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung zügig an einer bundes- und europaweit einheitlichen Auslegung der Regelung arbeiten, der Datenschutz könnte andernfalls nicht nur in Europa, sondern auch in Deutschland zerfallen, gibt der Verband der Internetwirtschaft zu bedenken.