- eco Verband begrüßt den Vorstoß der Bundesregierung, Unternehmen vor willkürlichen Abmahnkosten zu schützen
- Schonfrist der Behörden für hohe Bußgelder läuft bald ab
Ein Jahr ist die DSGVO am 25. Mai 2019 in Europa anzuwenden. In dieser Zeit haben die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) und der Europäische Datenschutzausschuss kontinuierlich neue Merkblätter und Orientierungshilfen veröffentlicht, die Unternehmen mehr Sicherheit geben sollen bei der Umsetzung der DSGVO. Doch von Rechtssicherheit für alle Unternehmen und einer einheitlichen Auslegung der Verordnung ist Europa noch weit entfernt. „Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland und die Aufsichtsbehörden in ganz Europa fordern wir auf, diese Regeln einheitlich auszulegen, um Unternehmen vor bürokratischer Willkür zu schützen“, sagt Alexander Rabe, Geschäftsführer des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.
Zu wenig Klarheit im Umgang mit der DSGVO
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Vereine oder Betriebe, die auch schon unter dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) datenschutzrechtlich gut aufgestellt waren, gilt es vor hohen Abmahn-Gebühren und Bußgeldern im Zuge der DSGVO zu bewahren. Daher begrüßt Rabe den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, den das Bundeskabinett nun veröffentlicht hat. „Der aktuelle Kabinettsentwurf bietet eine Diskussionsgrundlage für eine weitere rechtliche Klarstellung, um KMU, Bürger und Vereine vor enorm hohen Abmahnungen zu schützen. Gleichzeitig sollten wir aber auch das Bußgeldwesen der Datenschutzbehörden genauer anschauen und überzogenen Bußgeldern einen Riegel vorschieben“, sagt Rabe.
Zwar wurden in den vergangenen zwölf Monaten erste Bußgelder verhängt, doch scheint es, die Aufsichtsbehörden halten sich derzeit noch zurück. Zu einer Bußgeldwelle ist es bisher nicht gekommen. Das könnte sich jedoch bald ändern, wenn Datenschutzbehörden ihre Personalbestände vergrößern, so dass Unternehmen mit mehr Kontrollen und dementsprechend häufiger mit Bußgeldern rechnen müssen. Die Entwicklungen in Frankreich zeigen, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen EUR durchaus erhoben werden.
Expertenstimmen aus der Wirtschaft plädieren hier allerdings für Augenmaß: „Die DSGVO ist weniger Bestrafung, sondern soll Unternehmen die Chance geben, ihre Sicherheitspraktiken und -strategien auf ein zeitgemäßes Niveau zu heben. IT-Sicherheit und Datenschutz sind heutzutage ein wesentlicher Bestandteil digitaler Geschäftsmodelle und die DSGVO gibt Unternehmen die Chance, das Vertrauen von Kunden zu gewinnen und zu zeigen, dass man sich der Verantwortung um Datenschutz im digitalen Zeitalter bewusst ist“, sagt Hans-Peter Bauer, Vice President Central Europe bei McAfee.
Branchenspezifische Best Practices brauchen Zeit
Für Unsicherheit sorgt sicherlich auch die Tatsache, dass es bislang noch sehr wenige gerichtliche Entscheidungen zu der DSGVO gibt – erst recht keine höchstrichterlichen Entscheidungen. Hier wird es wahrscheinlich noch einige Zeit brauchen, bis sich branchenspezifische Best Practices durchgesetzt haben. Auch die Tatsache, dass die e-Privacy Verordnung noch immer nicht vorliegt, birgt viele Unsicherheiten bei der Auslegung der DSGVO, gerade wenn man beispielsweise an den Umgang mit Cookies denkt.
„Unternehmen müssen sich weiterhin mit dem Thema Datenschutz befassen und sich auf dem Laufenden halten, was die Entwicklung einzelner, für sie relevanter Themen angeht“, sagt Rabe. Auch wenn bisher mit Bußgeldern sparsam umgegangen wurde, sollte man sich nicht darauf verlassen, dass das so bleibt.