06.01.2021

NetzDG: eco Verband warnt vor weiteren bürokratischen Auflagen für soziale Netzwerke

Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD nun auf einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) geeinigt. Ende letzten Jahres hat die Europäische Kommission zudem den Digital Services Act (DSA) vorgestellt, der sich mit den künftigen Regelungen des NetzDG überschneidet. eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. warnt in diesem Kontext davor, einseitig auf nationaler Ebene weitere Auflagen für Betreiber sozialer Netzwerke zu definieren, solange das Zusammenspiel von DSA und NetzDG nicht abschließend geregelt ist.

„Die seit vergangenem Jahr diskutierten Reformen zur Änderung des NetzDG konfrontieren die Anbieter sozialer Netzwerke erneut  und zusätzlich mit erheblichen administrativen und bürokratischen Anforderungen. Aufgrund von Ungenauigkeiten des Gesetzgebers bei der Gesetzgebung herrscht seit Monaten große Rechts- und Planungsunsicherheit bei den betroffenen Unternehmen“, sagt eco Geschäftsführer Alexander Rabe. „Statt nationaler Alleingänge brauchen wir jetzt zügig einheitliche europäische Regelungen und Standards, im Einklang mit der Gesetzgebung einzelner EU-Staaten.“

Den im neuen Entwurf vorgesehenen neuen Regelungen und weiteren Anforderungen zur Begründung von gelöschten Inhalten nach den Communitystandards und einer sogenannten Forschungsklausel, nach der Angaben zu Inhalten und Verbreitung von Hasspostings künftig für die Forschung geöffnet werden sollen, steht eco ebenfalls kritisch gegenüber. „Mit der Begründungsklausel werden weitere bürokratische Lasten bei den Betreibern sozialer Netzwerke verursacht, die noch dazu unverhältnismäßig im Vergleich zu deren wirklichen Nutzen für die User sind“, sagt Rabe.

Auch bezüglich der Forschungsklausel ist der eco Geschäftsführer skeptisch. „Bei den Angaben handelt es sich zum Teil um sensible Daten der Unternehmen“, sagt Rabe. „Hier ist insbesondere die rechtliche Ausgestaltung der Klausel entscheidend – für wen die Daten letztendlich einsehbar sind und wofür sie genutzt werden.“ Er warnt in diesem Zuge auch vor dem Missbrauch von Daten durch Dritte. Rabe: „Wenn eine detaillierte Forschung im Ergebnis dazu führt, dass die Verfasser von Hassposts quasi „Schulungsmaterial“ für ihr Handeln erlangen, ist damit weder den Betreibern sozialer Netzwerke noch der Gesellschaft geholfen. Oberstes Ziel muss ein verantwortungsvoller Umgang der User mit dem Netz sein und eine wirksame Bekämpfung von Hassrede und Rechtsextremismus im Internet seitens der Strafverfolgungsbehörden.“

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