Die US-Regulierungsbehörde FCC hat gestern für den Plan ihres Vorsitzenden Tom Wheeler gestimmt, Internetzugänge rechtlich neu Einzuordnen und auf diesem Weg eine strikte Regelung der Netzneutralität umzusetzen. Die im Jahr 2000 aufgegebene und nun erneut umgesetzte Einordnung von Internetzugängen als Telekommunikationsdienst unter Titel II des Telecommunications Act ermöglicht der FCC eine umfassende Regulierung von Breitbandzugängen, erstmalig sind nun zudem auch die unter Titel III regulierten Mobilzugänge umfasst. Für alle diese soll im Kern gelten: „no blocking, no throttling, no paid prioritization“ – d.h. keine Sperrung, keine Einschränkung und keine bezahlte Bevorzugung von Diensten.
Die FCC begründet Ihre Entscheidung unter anderem damit, das die wirtschaftlichen Interessen der Zugangsprovider eine Gefahr für das offene Internet darstellen und diese zu einer Handlungsweise verleiten könnten, welche die Geschwindigkeit und den Umfang des Netzausbaus beeinträchtigen.
eco betrachtet diesen Beschluss als wichtigen neuen Impuls für die Netzneutralitätsdebatte, weist aber auch auf Schwächen hin.
„Die Entscheidung der FCC ist eine wichtige politische Entschließung zum Thema Netzneutralität und stellt erstmalig klar, das Breitband- Internetzugänge von der Öffentlichkeit heute als Übertragungsmedium für den Zugang zu Inhalten, Applikationen und Diensten Dritter verstanden werden, nicht wie in der Vergangenheit als geschlossener Kommunikationsdienst. Sie ist damit ein wichtiger Meilenstein für den sich verändernden Blick auf das Internet in der Gesellschaft“ sagt Klaus Landefeld, eco Vorstand Infrastruktur & Netze. „Gleichzeitig relativiert sich allerdings die Schlagkraft dieses Beschlusses, da in den USA nun die Gerichte in einem langwierigen Prozess entscheiden werden, ob und wie die neuen Regeln in der Praxis anzuwenden sind und auf welchem Weg ein wirtschaftlicher Interessenausgleich für die betroffenen Zugangsanbieter erfolgen kann. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das jahrelange Rechtsunsicherheit – eine Situation, die die Bundesregierung für Deutschland vermeiden und bei jedweder Regelung zur Netzneutralität, gleich ob national oder auf EU-Ebene, bedenken sollte“, so Landefeld.