06.07.2018

Neue Förderrichtlinie des BMVI ist kein Mega-Upgrade für Breitbandausbau

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat in dieser Woche die neuen Förderrichtlinien für das Breitbandprogramm des Bundes veröffentlicht. Aus Sicht des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. handelt es sich bei der Neuaufstellung des bundeseigenen Förderprogramms um einen wichtigen, wenn auch keinesfalls großen, Schritt auf dem Weg zu Gigabitnetzen. Es bestand auch dringender Handlungsbedarf. Die Kommunen waren und sind vielfach mit den etlichen Nachweisen überfordert.

Was die Förderrichtlinie wirklich bringt- wichtige Änderungen aus Sicht des eco Verbands:
– Erhöhung der Höchstfördersumme von 15 Mio. auf 30 Mio. Euro
– Kommunen können ab 01.08.2018 bis Ende des Jahres ihr Projekt von FttC (bspw. Vectoring) auf Glasfaser FttB/H umstellen
– Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
– Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
– in einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.

„Die neue Förderrichtlinie beinhaltet ein sinnvolles Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau, Beschleunigung der Förderverfahren und zur Realisierung von mehr Gigabit-Anschlüssen, führt jedoch sicherlich nicht zum Mega-Upgrade des Breitbandausbaus an sich, sondern kann nur ein Baustein sein. Konkret wird sich noch zeigen müssen, ob diese dringend erforderlichen Verfahrensvereinfachungen greifen, z. B. die Abschaffung der Bewertung jedes Antrags anhand des Scorings sowie die angekündigte schnelle Auszahlung der Fördermittel. Problematisch ist auch die vorgesehene Kompensation bei Vergrößerung der Wirtschaftlichkeitslücke durch ein nachträgliches, konkurrierendes Angebot. Diese veränderte Wirtschaftlichkeitslücke dürfte nur sehr schwer festzustellen sein und könnte praktische Fragen hinsichtlich des Vergaberechts aufwerfen.“, sagt eco Vorstand Infrastruktur & Netze Klaus Landefeld.

Dabei ist ein rascher Ausbau der digitalen Infrastrukturen die wichtigste Grundvoraussetzung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Internetwirtschaft und des gesamten Wirtschaftsstandorts Deutschland. „Die Gigabitgesellschaft muss zwingend bis 2025 Realität werden. Wichtig ist, dass auch die anderen Hemmnisse für den Ausbau von Gigabit-Netzen konsequent abgebaut werden: U. a. die fehlende Baukoordinierung, Beschleunigung der entsprechenden Genehmigungsverfahren, Beseitigung des Fachkräftemangels beim Tiefbau mit Maßnahmen wie es jetzt bei Pflegekräften geplant ist. Fehlende Kapazitäten im Tiefbau verzögern den Baubeginn, verlängern die Bauzeit und treiben die Kosten des Ausbaus erheblich.“, so Landefeld.

eco sieht den überwiegend privatwirtschaftlichen Ausbau der Gigabit-Netze als wichtigste Säule zum Erreichen der deutschen und europäischen Gigabitziele. Entsprechend sei der Bundesregierung dringend empfohlen, nicht auf Maximalerlöse bei den 5G-Frequenzauktionen zu setzen, da diese Mittel den betroffenen Unternehmen fehlen.

Für alle Unternehmen sei ein rechts- und planungssicheres Regulierungsumfeld entscheidend. So sollte die Entwertung von Investitionen oder Projektentscheidungen durch bspw. strategischen Überbau nicht allein bei geförderten Projekten verhindert oder zumindest unrentabel werden. „Wir sehen die Rahmenbedingungen für Kooperationen und Open Access-Modelle als weitere wichtige Ansätze, deren Umsetzung die Regierung entsprechend dem Koalitionsvertrag und dann die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde schnellstmöglich in Angriff nehmen müssen“, so Landefeld weiter.

Klaus Landefeld