Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sollte die Grundlage für eine digitalisierte öffentliche Verwaltung gelegt werden. Das Ziel des Gesetzes, zahlreiche Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis Ende 2022 digital anzubieten, ist jedoch deutlich verfehlt worden. Heute soll nun die Nachfolgeregelung für das Onlinezugangsgesetz im Bundeskabinett beschlossen werden.
Dazu sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: „Bislang hinkt Deutschland im europäischen Vergleich bei der Verwaltungsdigitalisierung absolut hinterher. Das Scheitern des ersten OZGs hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie viele Hürden es noch zu überwinden gilt. Dass der aktuelle Entwurf des OZG trotz allem kein neues Ziel für einen Umsetzungszeitraum definiert, ist vor diesem Hintergrund absolut unverständlich. Es braucht jetzt ein verbindliches Commitment inklusive einer konkreten Zielvereinbarung für eine ambitionierte Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung.“
Für den Verband der Internetwirtschaft sollte der Prozess der Verwaltungsdigitalisierung außerdem als ganzheitlicher Prozess begriffen werden, der zwingend auch zu veränderten Abläufen innerhalb der Behörden führen muss. Um die Potenziale einer digitalen Verwaltung vollumfänglich heben zu können, bedarf es hier einer umfassenden Anpassung der Antrags- und Verwaltungsprozesse an digitalisierte Abläufe. Eine schlichte Digitalisierung von analogen Prozessen ist aus Sicht des Verbands nicht ausreichend und bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten des OZGs zurück. Daher muss im OZG-Änderungsgesetz nachgebessert werden, um auch die Modernisierung innerbehördlicher Prozesse anzugehen.