09.10.2024

eco Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen: EnEfG-Anpassungsgesetz muss endlich Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit für Rechenzentrumsbetreiber schaffen

  • Allianz-Sprecher Béla Waldhauser fordert Harmonisierung von nationalen und europäischen Regulierungen  
  • Reportingpflichten und Aufgreifschwellen müssen für Betreiber digitaler Infrastrukturen praktisch durchführbar gestaltet werden 

Am heutigen Mittwoch führt der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine öffentliche Anhörung zum EnEfG-Anpassungsgesetz durch. Mit dem derzeitig diskutierten EnEfG-Anpassungsgesetz besteht die Möglichkeit, Diskrepanzen zwischen der deutschen Regulierung und den zugrunde liegenden EU-Vorgaben auszuräumen. Dazu sagt Béla Waldhauser, Sprecher der unter dem Dach von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen: 

„Es ist für die Zukunft des digitalen Ökosystems in Deutschland unerlässlich, dass die Bundesregierung jetzt im parlamentarischen Verfahren die nötigen Nachbesserungen am EnEfG vornimmt, um nationale und europäische Vorgaben endlich in Einklang zu bringen und Rechtssicherheit für Rechenzentrumsbetreiber zur schaffen.“ Priorität sollte hier der Umgang mit der Veröffentlichung von Leistungsdaten haben, so Waldhauser weiter. Aktuell steht die nationale Pflicht zur Veröffentlichung von Leistungsdaten im direkten Widerspruch zur Vertraulichkeit der übermittelten Leistungsindikatoren gemäß Artikel 5(5) des EED Delegated Acts, wonach eben diese Informationen als vertraulich gelten. „Nationale Sonderwege bei Reportingpflichten sorgen in der Branche für Rechtsunsicherheit, daher sollte das Anpassungsgesetz die Vorgaben der EU-Regulierung aufgreifen”, so Béla Waldhauser. 

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor besteht außerdem aktuell insbesondere für Colocation-Betreiber bei der Erhebung von IT-Leistungsdaten. Diese verfügen nicht über den notwendigen Zugang zur IT-Ausrüstung, um diese Daten selbst zu erheben oder abzuschätzen, da sie den eingemieteten Unternehmen ja nur ihre Infrastruktur, nicht aber Server zur Verfügung stellen. Gleichzeitig sind die Kunden selbst nicht dazu verpflichtet, dem Betreiber Auskunft zu geben. Auch hier muss die Regierung Klarheit schaffen, in welchem Rahmen und von wem Leistungsdaten zu erheben und anzugeben sind. 

Auch bei der Definition zu unwesentlichen Abwärmepotenzialen und den damit einhergehenden Ausnahmen von Berichtspflichten der Plattform für Abwärme sollte die Bundesregierung nachjustieren. Zusätzlich zu Bagatellschwellen für die Menge der Abwärme, sollten auch Bagatellschwellen für die Temperatur sowie die Gleichzeitigkeit von Bedarf und Verfügbarkeit eingeführt werden, fordert die Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen.  

Neben den Anpassungen für mehr Rechtssicherheit, fordert die eco Allianz weitere Justierungen, die eine praktische Umsetzbarkeit der Effizienzmaßnahmen gewährleisten:  

„Die Berechnung der Power Usage Effectiveness (PUE) sollte unbedingt die Auslastung von Datacentern berücksichtigen, da ein erheblicher Anteil der Energie für Kühlung, Stromverteilung und andere unterstützende Systeme und nicht nur für die eigentliche Rechenaufgabe verwendet wird. Insbesondere neuere und eigentlich effiziente Rechenzentren sind daher von einem verzerrten PUE-Wert betroffen, solange diese nicht voll ausgelastet sind. Außerdem muss die Bundesregierung die Pflicht zur Abwärmenutzung umsetzbar gestalten und auf eine Kosten-Nutzen-Prüfung anstatt fixe Schwellwerte setzen. Und auch die uneinheitlichen Aufgreifschwellen auf EU- und Bundesebene müssen von der Regierung harmonisiert werden, damit Betreiber digitaler Infrastrukturen handlungsfähig bleiben und nicht in ihrem eigentlichen Digitalisierungsbestreben ausgebremst werden. Rechenzentrumsbetreiber brauchen Rechtssicherheit und praktisch durchführbare Regulierungen, damit eine einwandfreie Versorgung und ein stetiger Ausbau des digitalen Ökosystems möglich sind“, so Waldhauser.  

 

Das gesamte Eckpunktepapier zum EnEfG-Anpassungsgesetz von eco gibt es hier.

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