18.10.2024

Quick-Freeze statt Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt neue Initiative der Ampelkoalition

Die Ampelkoalition unternimmt einen neuen Anlauf zur Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens, das sich nun in der Ressortabstimmung befindet. Ziel ist es, Verkehrsdaten anlassbezogen und unter richterlicher Kontrolle zu sichern. Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt die Fortschritte und den erneuten Versuch, eine verfassungs- und europarechtlich tragfähige Lösung zu finden.

„Das Quick-Freeze-Verfahren kann eine rechtskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung sein“, erklärt Oliver Süme, eco Vorstandsvorsitzender. „Im Gegensatz zur Vorratsdatenspeicherung bietet es eine Lösung, die den Spielraum des Europäischen Gerichtshofs nutzt und gleichzeitig die Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger wahrt.“

Süme betont zudem, dass der Koalitionsvertrag eine zielgerichtete, anlassbezogene Strafverfolgung im Netz vorsehe, was dem Konzept des Quick-Freeze entspreche. „Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens“, so Süme. „Wir fordern hier einen strikten Richtervorbehalt, eine klare Definition der Straftaten sowie eine Begrenzung auf das erforderliche und notwendige Maß. Zudem sollte die Neuregelung eine umfassende Aufhebung der noch bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung beinhalten, um ein klares politisches Signal zu setzen.“

Für den Verband der Internetwirtschaft müsse die neue Regelung einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und dem Schutz der personenbezogenen Daten und der Vertraulichkeit der Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger schaffen. Ziel sei es, die Bürgerrechte auch im digitalen Raum zu stärken. Gleichzeitig benötigten die betroffenen Unternehmen endlich Klarheit über die Neuregelung und den Umgang mit der Datenspeicherung. Das Quick-Freeze-Verfahren könne nun endlich einen bürgerrechtskonformen Rechtsrahmen schaffen.

Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass Ermittlungsbehörden in zwei Stufen vorgehen: Zunächst können Verkehrsdaten „eingefroren“ werden, um sie dann bei einem konkreten Verdacht auf richterliche Anordnung hin „aufzutauen“. Dies betrifft insbesondere IP-Adressen, angerufene Telefonnummern und Standortdaten, jedoch keine Inhalte der Kommunikation. Dies entspricht den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, der eine zielgerichtete, anlassbezogene Datenspeicherung vorsieht.

Zum Hintergrund: Bereits 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof die deutsche Vorratsdatenspeicherung als unionsrechtswidrig, und das Bundesverwaltungsgericht folgte diesem Urteil. Seitdem fordert eco die konsequente Aufhebung dieser Regelung und hat sich in mehreren Gerichtsverfahren dafür eingesetzt, darunter die Klage der SpaceNet AG.

eco unterstützt ein Quick-Freeze-Verfahren, das auf rechtsstaatlichen Prinzipien beruht, und setzt sich für eine klare Abgrenzung zur Vorratsdatenspeicherung ein. Die Internetwirtschaft erwartet von der Bundesregierung eine klare Linie bei der Wahrung der Grundrechte und die Vermeidung unnötiger Eingriffe in die Privatsphäre.

Oliver Süme