- Regulatorische Anforderungen betreffen zunehmend nicht-regulierte Drittanbieter
- de facto NIS 2-Konformität noch vor Inkrafttreten erforderlich
- Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 müssen Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
„Etliche Dienstleister stehen aktuell vor der Aufgabe, Sicherheitsnachweise, Risikoanalysen und Vertragskonformität kurzfristig zu dokumentieren – oft, ohne dass sie bisher mit vergleichbaren Anforderungen konfrontiert waren“, erklärt Ulrich Plate, Leiter der Kompetenzgruppe Kritische Infrastrukturen beim eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
Auch außerhalb des Finanzsektors zeigt sich bereits eine zunehmende Dynamik: Unternehmen, die künftig unter NIS2 fallen, fordern schon heute von ihren Zulieferern konkrete Nachweise zur Cybersicherheit. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, auch ihre IKT-Lieferkette auf ein Mindestmaß an Sicherheit zu verpflichten. „Was wir beobachten, ist eine Art regulatorische Vorwirkung“, so Plate. „Viele Auftraggeber fordern vertraglich bereits heute de facto NIS2-konforme Sicherheit, obwohl die Anforderungen noch nicht in nationales Recht überführt wurden.“
Vertragsdruck steigt
Laut aktuellen Schätzungen werden rund 30.000 Unternehmen in Deutschland künftig direkt unter die NIS2-Regelung fallen. Doch auch nicht unmittelbar betroffene Dienstleister spüren die Auswirkungen: In der Praxis werden Verträge angepasst, Sicherheitsfragebögen verschickt und Anbieter nur bei entsprechender Compliance beauftragt. „Zulieferer geraten häufig früher in die Pflicht als ihre Auftraggeber“, warnt Plate. „Wer sich nicht vorbereitet, wird bei Ausschreibungen künftig nicht mehr berücksichtigt.“
DORA bringt neue Sichtbarkeit für Drittanbieter
DORA konkretisiert diese Entwicklung im Finanzbereich mit einem klaren Stichtag. Die Registrierungspflicht umfasst nicht nur eine Meldung an die BaFin, sondern auch umfassende Prüfpflichten – von der Risikoanalyse bis hin zur Auditfähigkeit. Die Aufsicht kann künftig auch IT-Dienstleister kontrollieren, die nicht direkt reguliert sind. „DORA bringt IT-Dienstleister in die direkte Sichtbarkeit der Aufsicht“, erklärt Plate. „Die Marktgrenze für Cybersicherheit verschiebt sich – wer im Geschäft bleiben möchte, muss sich der Regulierung anpassen.“
Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen
Besonders mittelständische Dienstleister stehen vor der Aufgabe, ihre internen Prozesse auf neue Anforderungen auszurichten – etwa mit Zertifizierungen, Notfallplänen oder strukturierten Nachweisverfahren. Dabei kann eine frühzeitige Positionierung zum Vorteil werden. IT-Dienstleister sollten daher laut Plate jetzt prüfen, wie gut sie auf regulatorische Anforderungen vorbereitet sind – und mögliche Lücken zügig schließen. „IT-Compliance ist ein Differenzierungsmerkmal“, so Plate. „Wer heute in Sicherheitsstandards investiert, stärkt die eigene Resilienz und gewinnt Vertrauen bei (neuen) Auftragnehmern.“
