Der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zum Telekommunikationsmodernisierungsgesetz auch die Vorratsdatenspeicherung erneut beschlossen. Diese soll jedoch erst angewendet werden, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung bezüglich der deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gefällt hat.
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert scharf, dass die Bundesregierung, die Mehrheit im Bundestag und nun auch im Bundesrat die ständige Rechtsprechung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung ignorieren und stattdessen sogar ausweiten will. Mit diesem Beschluss bricht der Gesetzgeber erneut das EU-Recht. Erst im März dieses Jahres erklärte der Europäische Gerichtshof eine estländische Regelung als unionsrechtswidrig, die nahezu eins zu eins § 113b Abs. 2 TKG entspricht und die generelle und anlasslose Speicherung regelt, wer wen von welcher Nummer wie oft und wie lange anruft.
Dazu sagt ecos stellvertretender Vorstandsvorsitzender Klaus Landefeld:
„Die Entscheidung des Bundesrats bestätigt einmal mehr die erheblichen Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem Unionsrecht. Seit 2014 erklärt der Europäische Gerichtshof regelmäßig nationale Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für EU-rechtswidrig, darunter in Schweden, Frankreich, Belgien und zuletzt auch in Estland. Diese Schelte will sich Deutschland nun offenbar auch abholen. Wer hier mit einer kürzeren Speicherdauer oder weniger Datenkategorien argumentiert, ignoriert den Fakt, dass das nichts an der unzulässigen anlasslosen Speicherung ändert.
Die Zusage der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung bis zum Entscheid des EuGH nicht anwenden zu wollen, ist ein für einen Rechtsstaat unwürdiger Kuhhandel. Es werden dabei allen Ernstes Gesetze beschlossen, die von der Exekutive nicht angewendet werden sollen. Das ist eine Bankrotterklärung hinsichtlich der Einhaltung der Bürgerrechte und schafft zugleich unzumutbare Rechtsunsicherheiten für die Anbieter, welchen durch eine Protokollerklärung der Bundesregierung nicht geholfen ist.“