11.10.2023

Verband der Internetwirtschaft fordert konsequente Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung

Der Rechtsausschuss wird heute auf Antrag der CDU/CSU Fraktion erneut über die Speicherung privater IP-Adressen beraten, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits am 22. September 2022 entschieden hat, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Mit Urteil vom 7. September 2023 folgte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dieser Entscheidung, womit der langwierige Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung eigentlich endlich ein Ende gefunden hat. Doch nun entstehen neue Debatten vor dem Hintergrund der Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen.

 

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco, erklärt dazu:

„Die Bekämpfung von Missbrauchsdarstellungen im Netz ist ein wichtiges Ziel, für das sich eco mit den Aktivitäten der Beschwerdestelle und in enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden seit über 25 Jahren stark engagiert, dennoch dürfen Gesetze nicht den am stärksten geschützten Bereich des Rechts auf Privatsphäre beschneiden. Die Bundesregierung und die Abgeordneten des deutschen Bundestags sollten sich endgültig von jeder Idee einer Vorratsdatenspeicherung verabschieden und die aktuellen Regelungen aufheben. Auch Deutschland muss sich an die Rechtsprechung des EuGHs halten. Anstatt immer wieder aufs Neue über die Vorratsdatenspeicherung zu streiten, sollte die Bundesregierung besser über alternative Lösungen wie Quick-Freeze oder die Login-Falle diskutieren und zeitnah den erforderlichen Dialog hierzu initiieren.

Die Gefahr, dass Bürgerrechte unverhältnismäßig beschnitten werden, sehen wir aktuell leider auch beim Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Auch hier würden die geplanten Vorgaben letztlich zu einer allgemeinen Überwachung führen, wichtige Ende-zu-Ende Sicherheitstechnologien konterkarieren und auf Netzsperren setzen, statt sich konsequent durch den Ausbau und das Stärken von Kooperationen für das Löschen von Missbrauchsdarstellungen zu engagieren. Letztlich wird die geplante CSAM-Verordnung vor dem EuGH ebenso wenig Bestand haben wie die Vorratsdatenspeicherung.“

 

eco appelliert an den Gesetzgeber, die Entscheidungen des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts zu respektieren und die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung umgehend abzuschaffen. Die Sicherheit im Internet kann durch alternative und rechtsstaatliche Maßnahmen gewährleistet werden, ohne die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden.

 

 

 

eco Verband: Fünf Thesen zur Digitalpolitik 2023