„Zu den Forderungen der Unions-Innenminister nach einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung lässt sich eigentlich nur sagen: Eine falsche Maßnahme wird durch häufiges Wiederholen nicht richtiger. Die in der sogenannten Berliner Erklärung formulierten Forderungen zeigen, dass die Unions-Innenminister wesentliche Grund- und Freiheitsrechte offenbar komplett aus den Augen verloren haben“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. Das im vergangenen Jahr beschlossene und noch nicht in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nach Ansicht des eco-Verbands schon in seiner aktuellen Fassung ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider und verstößt zudem gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Im Übrigen zeige ein Blick sowohl in die Aufklärungsstatistik des Bundeskriminalamtes als auch auf die vielzitierten ausländischen Anwendungsbeispiele, dass Vorratsdatenspeicherung zu keiner grundlegenden Verbesserung der Sicherheitslage führe.
22.08.2016