09.04.2015

WLAN-Wüste Deutschland: Nachbesserungsbedarf für die Bundesregierung

  • eco Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes liegt vor
  • Gesetzentwurf gefährdet etablierte Geschäftsmodelle
  • Ausweitung der Haftung für Speicherdienste ist europarechtswidrig
  • Neue Hürden statt Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Zu dem am 12. März vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, der eine Klarstellung der rechtlichen Bedingungen für WLAN-Betreiber bezweckt, veröffentlicht eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. heute eine entsprechende Stellungnahme. eco befürwortet grundsätzlich die bereits im Koalitionsvertrag von der Bundesregierung angekündigte Initiative der Bundesregierung zur Erschließung der Potentiale von lokalen Funknetzen (WLAN), um den Internetzugang im öffentlichen Raum zu verstärken. Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück und schafft eher neue Rechtsunsicherheiten für WLAN-Betreiber. „Deutschland hat im Vergleich zu anderen Industrieländern eine auffallend geringe Verbreitung offener WLAN-Zugänge und könnte jetzt im internationalen Vergleich sogar noch weiter zurückfallen. Wird der Referentenentwurf 1:1 umgesetzt, bleibt Deutschland weiterhin eine WLAN-Wüste“, sagt Oliver Süme, eco Vorstand Politik & Recht.

Ausweitung der Haftung für Speicherdienste ist europarechtswidrig

Besonders kritisch bewertet eco die aus dem Gesetzentwurf resultierenden negativen Folgen für Anbieter sogenannter „gefahrengeneigter Dienste“. Nach wie vor ist nicht klar definiert, was unter dem neu eingeführten Begriff „gefahrengeneigter Dienste“ zu verstehen ist. Insbesondere auf cloudbasierte Serviceleistungen, Medien-Plattformen und Social-Media Dienste könnte sich die vorgeschlagene Regelung aber negativ auswirken, obwohl diese hier gar nicht im Fokus des Gesetzgebers stünden. „Hier werden zahlreiche legale, etablierte und allgemein anerkannte Geschäftsmodelle gefährdet und auf völlig unverhältnismäßige Weise in Haftung genommen. Eine derart weitgehende Haftung der Diensteanbieter für Rechtsverletzungen Dritter halten wir für europarechtswidrig sowie wirtschaftspolitisch nicht gerechtfertigt“, so Süme.

 Neue Hürden statt verbesserte Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Dem Ziel, WLAN-Betreibern mehr Rechtssicherheit zu geben und hierdurch Anreize für einen verstärkten Einsatz dieser Technologie zu schaffen, wird der Referentenentwurf aus dem BMWi nicht gerecht.

Grundsätzlich sinnvoll ist zwar die vorgeschlagene Regelung mit der klar gestellt werden soll, dass  WLAN-Betreiber auch Zugangsanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Allerdings macht der Entwurf die dort geregelte Haftungsprivilegierung von Aufklärungs- und Sicherungsmaßnahmen abhängig. Anstatt einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu öffentlich zugänglichen WLAN-Diensten zu ermöglichen wird dies durch Anmelde- und Registrierungsprozesse konterkariert und neuer Aufwand geschaffen.

„Nachbesserungsbedarf sehen wir insbesondere hinsichtlich der bereits etablierten und eingesetzten Hot-Spot Angebote die als Sicherheitsvorkehrung beispielsweise Anmeldeportale einsetzen. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungs- und Klarstellungbedarf. Es muss sichergestellt werden, dass diese Sicherungsmaßnahmen den gesetzlichen Anforderungen genügen, anderenfalls sind etablierte und bewährte Hot-Spot Modelle benachteiligt und müssten mit unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Aufwand ausgetauscht bzw. angepasst werden“, sagt Süme.

Die aktuelle Stellungnahme des eco zum Referentenentwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes können Sie online hier downloaden.

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