Die Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet hat bei eco lange Tradition. Der Jugendschutz ist dabei seit Beginn wichtiger Teil des Prüfungsmaßstabs.
Entstanden aus einer Initiative unserer Mitgliedsunternehmen im Jahr 1996 können wir mit der eco Beschwerdestelle heute auf eine über 20-jährige Expertise in diesem Bereich zurückblicken. Neben volljuristischen Qualifikationen bei der Bewertung von Online-Angeboten und erforderlichen Maßnahmen können unsere Verbandsmitglieder, aber auch externe Unternehmen, von dieser langjährigen Expertise profitieren. Hierzu tragen insbesondere separate Angebote der eco Beschwerdestelle bei.
MEMBERS ONLY
Expertenlunch Jugendmedienschutz
Mit dem Expertenlunch Jugendmedienschutz bieten wir ein offenes Forum, um mit unseren im Bereich Jugendmedienschutz aktiven Verbandsmitgliedern etwa zwei- bis dreimal im Jahr Erfahrungen auf diesem Gebiet auszutauschen, zu informieren und ins Gespräch zu kommen.
eco Jugendschutzbeauftragung
Die Juristen der eco Beschwerdestelle unterstützen Anbieter von Online-Angeboten bei Fragen der Herstellung, des Erwerbs, der Planung und der Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zur Wahrung des Jugendschutzes.
Informationen für Telemedien-Anbieter
Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verbreitet werden. So müssen Telemedien-Anbieter dafür Sorge tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen die Inhalte üblicherweise nicht wahrnehmen (§ 5 Abs. 1 JMStV).