Der Jugendschutzbeaufragte hat drei Funktionen:

  • Beratungsfunktion gegenüber dem Anbieter
  • Ansprechpartner für Nutzer/innen
  • Anlaufstelle für die Aufsicht

 

Jugendschutz im Internet ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der eco Jugendschutzbeauftragung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beitrag zu leisten. Bestimmte Telemedienanbieter können im Übrigen nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet sein.

 

Der Jugendschutzbeauftragte selbst muss fachlich entsprechend qualifiziert sein. Verstöße gegen § 7 JMStV sind kein Kavaliersdelikt und können mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden.

Für Unternehmen

 

Mit der eco Jugendschutzbeauftragung unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung dieser Verpflichtung oder bei der freiwilligen Bestellung und bieten:

  • umfassende rechtliche Beratung zu Jugendschutzfragen
  • neutrale Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihren Nutzer/innen
  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Vorbeugung von amtlichen Bußgeldern und Abmahnungen
  • Vertrauensgewinn bei Nutzer/innen durch wirksamen Jugendschutz
  • aktuelle Informationen zu Entwicklungen und rechtlichen Änderungen im Bereich Jugendmedienschutz
  • auf den Anbietertyp abgestimmten Service
  • Qualitätssiegel/Logo für Ihre Webseite

 

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der eco Beschwerdestelle bei der Bewertung von Online-Inhalten im Bereich Jugendmedienschutz und dem Engagement in einem internationalen Netzwerk.

Kontakt: jugendschutzbeauftragte@eco.de