Der Jugendschutzbeaufragte hat drei Funktionen:
- Beratungsfunktion gegenüber dem Anbieter
- Ansprechpartner für Nutzer/innen
- Anlaufstelle für die Aufsicht
Jugendschutz im Internet ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der eco Jugendschutzbeauftragung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beitrag zu leisten. Bestimmte Telemedienanbieter können im Übrigen nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet sein.
Der Jugendschutzbeauftragte selbst muss fachlich entsprechend qualifiziert sein. Verstöße gegen § 7 JMStV sind kein Kavaliersdelikt und können mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden.
Mit der eco Jugendschutzbeauftragung unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung dieser Verpflichtung oder bei der freiwilligen Bestellung und bieten:
- umfassende rechtliche Beratung zu Jugendschutzfragen
- neutrale Schnittstelle zwischen Ihnen und Ihren Nutzer/innen
- Minimierung von Haftungsrisiken
- Vorbeugung von amtlichen Bußgeldern und Abmahnungen
- Vertrauensgewinn bei Nutzer/innen durch wirksamen Jugendschutz
- aktuelle Informationen zu Entwicklungen und rechtlichen Änderungen im Bereich Jugendmedienschutz
- auf den Anbietertyp abgestimmten Service
- Qualitätssiegel/Logo für Ihre Webseite
Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung der eco Beschwerdestelle bei der Bewertung von Online-Inhalten im Bereich Jugendmedienschutz und dem Engagement in einem internationalen Netzwerk.
Kontakt: jugendschutzbeauftragte@eco.de