Seit über 20 Jahren bekämpfen wir rechtswidrige Inhalte im Internet. Und weil man zusammen immer stärker ist, arbeitet die eco Beschwerdestelle national und international eng mit vielen wichtigen Akteuren zusammen.
INHOPE ist der internationale Dachverband von Internetbeschwerdestellen. Das Netzwerk umfasst mehr als 45 Beschwerdestellen aus über 40 Ländern.
Innerhalb des Netzwerks können Beschwerden an die jeweils zuständigen Partner weitergeleitet werden. So wird den illegalen Inhalten in ihrem jeweiligen Ursprungsland nachgegangen.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist sowohl für die Indizierung von sogenannten Träger- und Telemedien, wie Bücher, CDs und Online-Angebote mit jugendgefährdendem Inhalt als auch für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes zuständig.
Wir stehen mit der BPjM rund um Fragen zum Jugendmedienschutz im kontinuierlichen Austausch und werden mit unserer Expertise in Weiterentwicklungsprozesse einbezogen, um Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen gemeinsam effektiv zu bekämpfen.
Bei Indizierungen entscheidet die Bundesprüfstelle in Gremien, bestehend aus drei bzw. zwölf Beisitzern. eco ist bei der Ernennung der Beisitzer/innen vorschlagsberechtigt. Aktuell sind auch Mitarbeiter der eco Beschwerdestelle als Beisitzer ernannt.
Internet-Beschwerdestelle.de ist ein gemeinsames Projekt von eco - Verband der Internetwirtschaft e. V. und der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM).
Mit dem Portal bieten eco und FSM seit 2004 eine gemeinsame Anlaufstelle für Internetnutzer/innen, um sich über den sichereren Umgang mit dem Internet zu informieren und Beschwerden einzureichen.
Seit 2008 ist das Gemeinschaftsportal Teil des deutschen Safer Internet Centre.
Dem deutschen Safer Internet Centre gehören neben dem von eco und der FSM betriebenen Portal Internet-Beschwerdestelle.de das Awareness Centre klicksafe, die Hotline von jugendschutz.net sowie das Kinder- und Jugendtelefon von Nummer gegen Kummer als Helpline an.
Kooperationen mit den Strafverfolgungsbehörden
Mit dem Bundeskriminalamt (BKA) besteht, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, eine enge und effektive Kooperation, was auch im Bericht der Bundesregierung zum Erfolg von Löschmaßnahmen bei kinderpornografischen Webinhalten zum Ausdruck kommt.
Netzwerk „Keine Grauzonen im Internet“
Im November 2014 präsentierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals das Netzwerk „Keine Grauzonen im Internet“ gegen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern: Das Netzwerk setzt sich dafür ein, Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (häufig auch Posendarstellungen genannt) oder in sexualisiertem Kontext zu bekämpfen und diese international zu ächten. Im Fokus des Netzwerks steht ein Kompetenzzentrum zur Ausleuchtung der Grauzonen der sexuellen Ausbeutung im Internet.
Die eco Beschwerdestelle unterstützt aktiv die Arbeit des Netzwerks unter anderem durch:
- umfassende Bearbeitung von Hinweisen auf Posendarstellungen Minderjähriger
- statistische Auswertung von Hinweisen auf Posendarstellungen
- Erfahrungsaustausch mit dem Kompetenzzentrum im Hinblick auf den Umgang mit Beschwerden
- Aufklärung von Unternehmen, Eltern und Schulen
Dieses Engagement wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
fragFINN e. V., zu dessen Gründungsmitgliedern auch eco zählt, bietet seit über zehn Jahren einen geschützten Surfraum für Kinder, der auf einer sogenannten Whitelist für kindgerechte Internetseiten basiert. Diese Whitelist wird durch fragFINN erstellt und regelmäßig durch erfahrene Medienpädagogen überprüft. Auf dem Portal „fragFINN.de“ wird Kindern unter anderem eine Suchmaschine zur Verfügung gestellt, die ihnen den Zugriff auf kindgerecht gestaltete Internetseiten erleichtert. eco unterstützt fragFINN unter anderem durch Teilnahme in der AG Kriterien.
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind.
Da der JMStV ein Teil unseres Prüfungsmaßstabs ist, stehen wir losgelöst von Aufsichtsfällen in einem inhaltlichen Austausch über die Anwendung des Jugendmedienschutzes in der Praxis.
Hiermit möchten wir dauerhaft eine einheitliche Anwendung des Rechtsrahmens gewährleisten und Rechtssicherheit schaffen.
Die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) ist die Aufsichtsinstitution für den privaten Rundfunk in NRW. Zudem ist sie gesetzlich mit der Überprüfung von Internet-Angeboten in Bezug auf die Einhaltung des Jugendmedienschutzes betraut.
Da der JMStV ein Teil unseres Prüfungsmaßstabs ist, stehen wir losgelöst von Aufsichtsfällen in einem inhaltlichen Austausch über die Anwendung des Jugendmedienschutzes in der Praxis.
Hiermit möchten wir dauerhaft eine einheitliche Anwendung des Rechtsrahmens gewährleisten und Rechtsicherheit schaffen.
Zudem arbeiten wir im Rahmen der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen – Rechtdurchsetzung im Internet“ zusammen.