Mit der Gründung von Unternehmen wie eBay und Amazon nimmt die Kommerzialisierung des Internet Fahrt auf.
Was kaum einer weiß: Auf eBay werden überhaupt keine Auktionen durchgeführt. Stattdessen vermittelt die Plattform Kaufverträge, die auch bei einem vorzeitigen Abbruch der „Auktion“ gültig sind. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden und so die Rechte der Käufer gestärkt.