Im Kampf gegen Kinderpornografie setzt sich die Idee „Löschen statt Sperren“ durch.
Am 29. Dezember 2011 ist das Gesetz zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes in Kraft getreten. Das Zugangserschwerungsgesetz sah zur Bekämpfung der Darstellung des Kindesmissbrauchs auf Webseiten das Mittel der Erschwerung des Zugangs zu diesen Seiten beispielsweise mittels Sperrung an den Domain-Name-Servern (DNS) der Internetprovider vor. Dieser Ansatz soll nach der Aufhebung des Gesetzes nicht mehr verfolgt werden. Stattdessen herrscht Einigkeit, dass Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet effektiv durch Löschen statt durch Sperren bekämpft werden sollen.