Die GEZ schenkt dem Internet den Begriff „neuartige Empfangsgeräte“ und erobert die Herzen im Sturm
Mit der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMDRL) durch den 12. und 13. RÄndStV und das zukünftige 1. Telemedienänderungsgesetz ist der Rundfunkbegriff neu definiert worden. Entscheidend für die Abgrenzung zwischen Rundfunk und Telemedium ist nunmehr das Kriterium der Linearität. Seitdem herrscht Rechtsunsicherheit, welche der neuen Dienste, insbesondere IPTV, dem Rundfunkbegriff unterfallen und somit der Rundfunkregulierung unterliegen.