Bundesregierung und EU verstärken ihr Engagement für eine Novellierung des Datenschutzes im Internet.
Im Jahr 2009 traten weitreichende Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere im Hinblick auf betriebliche Datenschutzbeauftragte, Auftragsdatenverarbeitung, Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke, Befugnisse der Aufsichtsbehörde und Informationspflichten bei Datenschutzverstößen in Kraft. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP betont die besondere Bedeutung des Datenschutzes in einer modernen Informationsgesellschaft. Zudem kündigen die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag weitere Änderungen der Datenschutzgesetze an. Neben der Umsetzung der Richtlinie über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation soll im Jahr 2010 insbesondere eine Rechtsverordnung des BMWi zur automatisierten Bestandsdatenauskunft nach § 112 TKG verabschiedet werden.